Änderung des HWG: Neue Regeln. Neue Möglichkeiten.

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker – wer kennt diesen Spruch nicht? Seit 1990 ein Dauerbrenner, wenn es um den Abspann bei der Werbung für Apothekenprodukte geht. Seit dem 27. Dezember 2023 hat dieser Spruch ausgedient. Grund dafür ist die Änderung von § 4 des Heilmittelwerbegesetzes. Es muss gendergerecht für Heilmittel geworben werden. Und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Informieren Sie sich über die neuen Richtlinien zur Heilmittelwerbung. Gilt für Werbung außerhalb der Fachkreise, also für Laien, muss gut lesbar und von den übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt und abgegrenzt angegeben werden.

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Kontaktieren Sie unsere Expertin Katharina Stapler-Cebulla, Associate Director Development Consulting & Scientific Affairs.

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